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Thema: öfen ohne Ü und CE |
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Sicherheit ist schon wichtig, aber z.B ist eben so ein CE-Zeichen ist kein Garant für Sicherheit.
Das ist Fakt!
Schaut euch doch alleine mal in den Baumärkten um wo da alles so ein CE zeichen draufklebt.
Da spielt bei den vermeidlich unabhängigen Prüfämter Geld eine nicht unerhebliche Rolle.
Der Alltag zeigt es immer wieder, sonst würde das Wort Rückruf nicht geben.
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Thema: öfen ohne Ü und CE |
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Ja ich weiß, er kann nichts machen und er ärgert sich drüber.
Und keiner weiß warum er sich ärgert.
Aber meine Frage betraf eigendlich, dass es doch sehr schade ist das eben zwar den alten, guten und gebrauchten nun der Garaus gemacht wird.
Habe da gerade einen Gerichtsprozess am laufen wegen meiner Pelletsheizung.
Die hat alle erfordelichen Aufkleber! Aber trotzdem wurden von einem gerichtlichen Gutachter erhebliche sicherheitstechnische Mängel festgestellt.
Genauso wie bei dem Autohersteller Toyota. Da wird ein Auto weltweit zugelassen, bekommt alle Genehmigungen und allein in USA sterben 19 Leute wegen so einem Gaspedal.
Ich finde es schon traurig was so ein Aufkleber heute alles so bewirkt.
Da wird nur noch auf den Kleber geguckt uns alles ist OK.
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Thema: Schornsteinverlängerung Kaminverlängerung aus Edelstahl |
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Muss nun auch meinen Doppelschacht-Schornstein verlängern weil er weder 40 cm übern First geht, noch 1 Meter Abstand zum Dach hat.
Bisher wurde das nie beanstandet.
Beide Schächte werden für Festbrennstoffe genutzt.
Was ist ratet ihr?
Aufmauern oder Edelstahlaufsatz?
Muss nun insgesamt ca. 40 cm höher.
Der Zustand jetzt ist, dass die Stehfläche für den BSM ca. 10 cm tiefer liegt als die Mündung.
Muss ich wenn ich einen Edelstahlaufsatz nehme eine Reinigungsklappe haben?
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Thema: öfen ohne Ü und CE |
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Interessante Frage!
Ich habe einen Küchenofen, Baujahr schätzungweise 1940.
Und dieser ist seit dem fast ständig in Betrieb. Der sieht heute noch so aus wie frisch gekauft. Stahlguß emailliert. Wir kochen von ca. Oktober bis April auf dem Ding und heizen unsere Küche damit. Meine Oma hat da täglich drauf gekocht, seit anbeging seiner Tage.
Kein Typenschild, kein Herstelllernachweis vorhanden, rein gar nichts.
Mein alter BSM hat ihn mit Glanz in den Augen 1997 anstandlos abgenommen und gesagt das es nicht mehr so eine Qualität zu kaufen gibt.
Unser neuer BSM hat seit 2007 nun Bauchschmerzen damit. Würde ihn am liebsten stilllegen wiel er kein CE Zeichen oder Typenschild hat.
Mir hat man schon bis zu € 3000,- für den Küchenherd geboten.
Geb ihn aber nicht ab weil von Großmuttern geerbt.
Gott sei dank sind solche Herde von der neuen BImsch ausgeschlossen.
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Thema: Schornsteinverlängerung Kaminverlängerung aus Edelstahl |
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Dazu hab ich auch mal eine Frage:
Ist es zwingend erforderlich dass ein Schornsteinaufsatz von einem Fachunternehmen montiert werden muss?
Welche Vorraussetzungen, bzw. Nachweise muss dieses Unternehmen haben?
Unser neuer Schorni bemängelt unseren Schornsteinaufsatz obwohl daran nichts defekt ist. Er entspricht allen Regeln der Technik.
Er will für die Errichtung einen Fachunternehmernachweis haben.
Der Aufsatz wurde schon 1997 von mir montiert.
Hat also schon diverse Stürme überstanden.
Er wurde den Nachbarn zuliebe freiwillig montiert, da in ganz seltenen Fällen schon einmal Rauch auf den Dachbalkon gefallen ist.
Gesetzlich war ich für die Errichtung überhaupt nicht verpflichtet.
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Thema: Edelstahlschonstein von Glanzruß befreien |
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Das ist gut so!
Es werden ja leider allzu oft irgendwelche Wundermittelchen angepriesen dessen Wirkung sehr zweifelhaft sind.
Von möglichen Gefahren mal ganz abgesehen.
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Thema: Scheibe putzen |
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Pardon Roman,
ich kenne das von Autos und Solaranlagen.
Da ist es nicht wirklich der Bringer, vorallem in der Dauer der Haltbarkeit.
Daher kann ich mir das bei Ofenscheiben kaum vorstellen das das lange hält.
Wir hatten hier eine Firma die sowas angeboten hat.
Fast jeder Auftrag führte zu einer Reklamation.
Nach einem Jahr haben die wieder dicht gemacht.
Und das Zeug was du vorschlägst taug was?
Muss ja sowieso noch anrufen;-)
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Thema: Klage gegen Neuregelung |
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Man kann nicht alles nur auf Brüssel schieben.
Der Wandel vollzieht sich doch schon damit dass immer mehr Energiesparhäuser und Wärmepumpen, etc. verbaut werden wo der eigendliche Schornsteinfeger gar nichts mehr zu tun hat.
Die Tätigkeiten verändern sich grundlegend durch die aufkommende Technik, da sind aber die Politiker nicht dran schuld.
Es ist doch absehbar das ein Feger irgendwann nicht mehr von einem reinen Kehrbezirk leben kann. Da muss er schon schauen womit er sein Geld verdient.
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Thema: Scheibe putzen |
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| Zitat: |
Original von SchOHRni
hat jemand schon erfahrung mit der nano-beschichtung? is interessant, könnt ich mir gut vorstellen dies bei meinen kunden anzubieten. solar-photovoltaikanlagen, kaminofenscheiben, haushalt,... |
Relativ hoher und kostenintesiver Aufwand für relativ geringe Nutzungsdauer.
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Thema: Klage gegen Neuregelung |
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Nichts für Ungut, aber die Welt dreht sich!
Bin selbsständiger Handwerker was bedeutet:
Selbst und Ständig! Da gibt es keine Privelegierung.
Mir werden auch nicht die Kunden in den Schoß gelegt.
Dieses antiquarisches Bezirksmonopol kann doch keiner mehr wirklich Ernst nehmen.
Stell dich den Herausforderungen und zeige ob du auf dem Markt bestehen kannst, so wie jeder andere Handwerker auch!
Und nur mal so am Rande, als die PC (Computer) für die breiten Massen bereit waren habe auch viele Berufszweige geheult weil ihr Beruf zum Austerben verdammt wurden.
Aber wieviele Arbeitsplätze habe die PC erst erschaffen die es vorher gar nicht gegeben hat.
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Thema: Beschwerde gegen Feuerstättenbescheid |
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Dann lasst uns mal z.B. mit der Altstadt von Monschau anfangen.
Gebäudeabstandsflächen teilweise unter 1 Meter und das wird nun schon seit Jahrhunderten von der Schornsteinfegern ignoriert.
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Thema: Beschwerde gegen Feuerstättenbescheid |
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| Zitat: |
Original von ventfair
Foto wäre nützlich
Anmerkung: Bestandschutz bei Brandschutz gibt es nicht |
Na dann lassen wir mal alle alten Häuser abreissen die nicht nach den neuen FeuVO gebaut wurden.
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Thema: Beschwerde gegen Feuerstättenbescheid |
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Doch er ist Innungsmitglied!
Der Ärger den wir mit unserem neuen Schorni haben ist seit vorgestern völlig ausgeartet.
Habe ja schon Klage beim Verwaltungsgericht geführt. Aus der Verhandlung erging eine Gütevereinbarung an die er sich nicht hält.
Dann erneute Klage eingereicht weil sein Feuerstättenbescheid die reinigung einer bislang nicht angemeldetet und nicht angeschlossenen pellettsheizung vorsieht.
Am 16.02.2010 hat er unseren Schornstein zum Kaminofen im Wohnzimmer stillgelegt wegen zu geringem Abstand zur Holzbalkendecke.
Der Witz an der ganzen Sache ist aber, dass unser Haus mit dem Schornstein und der Holzbalkendecke im Jahre 1936 erbaut wurde.
1999 - 2000 haben wir unser Haus Kernsaniert und von seinem Vorgänger wurde genau diese Feuerstätte abgenommen. Ein Abnahmeprotokoll liegt auch vor.
Er akzeptiert dies nicht weil er der Meinung ist das wir keinen Bestandschutz genießen.
Der Abstand unserer Holzbalkendecke, also dem beanstandeten tragenden Holzbalken beträgt 2 cm. Der Zwischenraum wurde mit feuerfestem Baumaterial mit geringer Wärmeleitfähigkeit ausgefüllt.
So wurde es von seinem Vorgänger bei unseren Sanierungsarbeiten vorgegeben und entsprechend abgenommen.
Mein Anwalt hat unverzüglich entsprechende Dringlichkeitsanträge beim Landrat gegen die Stillegung eingelegt und es kam Vorgestern in unserem Hause zu einem Ortstermin.
Zu diesem Termin sind der Schorni selbst, seiner und mein RA erschienen, und der Kreisoberverwaltungsdirektor.
Obwohl ich die Abnahmebescheinigung des Vorgängers vorgelegt habe, er definitv nicht nachweisen kann dass das Gewerk nicht der FeuVO NRW entspricht, beharrt er auf die Mängelbeseitigung.
Der Kreisoberverwaltungsdirektor hat aufgeklärt das es rechtlich nun erst einmal so ist, dass der Schorni zunächst alles behaupten kann und nichts beweisen muss.
Ich muss nun der unteren Bauaufsichtbehörde beweisen, dass seine Mängel nicht richtig sind!
Der Kreisoberverwaltungsdirektor hat nun in Absprache mit dem Landrat die Stilllegung bis zur Klärung mit der Bauaufsichtbehörde ausgesetzt und mir freigestellt alle nun anfallenden Schornsteinfegerarbeiten von einem anderen Bezirksschornsteinfegermeister ausführen zu lassen.
Freie Schornsteinfeger aus dem EU Ausland stehen für unsere Region noch nicht zur Verfügung.
Mein Anwalt hat dem Schorni gegenüber angezeigt, falls die Mängel unberechtigt sein sollten, er alle möglichen Rechtsmittel und auch Strafanzeige einlegen wird.
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Thema: Fassadenverkleidung (Holz) mind. 20cm um Rauchrohr entfernen |
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Soweit ich das verstanden habe geht es hier nicht nur um die Wanddurchführung, sondern auch den gesamten Abstand des Schornsteins zur Fassadenverkleidung.
Über die erfordelichen Abstände kann ich als Laie keine verbindliche Aussagen treffen.
Aber es stellt sich ja die Frage der Gewährleistung wenn die Gewerke nicht den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Wer ist haftbar?
Du schreibst, dass die Fassadenverkleidung nachträglich errichtet wurde.
Wurde dass dem Schornsteinbauer mitgeteilt das eine Fassadenverkleidung nachträglich errichtet werde sollte? Und kannes nachgewiesen werden?
Wenn er dies nicht wußte oder du keinen Nachweis führen kannst, so ist er nicht zu belangen.
Spätestens aber dem Fassadenbauer hätte es auffallen müssen, dass er an besagter Stelle die Brandschutzbestimmungen nicht einhalten kann und hätte dich informieren bzw. Aufklären müssen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Wenn ich als selbsttändiger Handwerker merke, dass ich durch die gewünschten Bauvorhaben eines Bauherrn die geltenden Vorschriften nicht einhalten kann, so zeige ich immer schriftlich Bedenken an und lasse mir das bestätigen.
Sonst stehe ich voll in der Haftung.
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Thema: Beschwerde gegen Feuerstättenbescheid |
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Habe am 24.10.2009 Beschwerde gegen den Feuerstättenbescheid bei der Innung Düsseldorf eingelegt.
Drei Wochen später habe die mich angerufen und mir Mitgeteilt dass sie mein Schreiben zu Kenntnis genommen haben und die Angelegenheit prüfen.
Ja so eine Prüfung kann schon etwas dauern, habe bis heute nichts mehr gehört.
Nach vier Wochen wäre aber die Einspruchsfrist gegen den Feuerstättenbescheid abgelaufen.
Die habe ich mir aber dann doch nicht entgehen lassen und Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt.
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Thema: Schornsteinfeger und Vermieter unter einer Decke? |
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| Zitat: |
Original von manne
Beim Vorliegen eines Mangels hat allerdings der BSM sogar die Verplichtung den Eigentümer umgehend zu informieren.
Schweigepflicht hin oder her.
Das stimmt!
Über den Mangel selbst lass ich mich nicht aus, da ist das Baurecht der Länder einfach zu verschieden.
Das jeweilige Baurecht und die vorgeschriebenen Abstandsflächen sind leicht im Internet zu erfahren.
gruß manne |
Ich würde dem Schorni untersagen mit dem Vermieter aufzulaufen!
Fodere ihn u.U. auf dies schriftlich zu Begründen und lass dich dann ggfl. vom Mieterschutzbund beraten.
Gibt es überhaupt eine schriftliche Mängelmitteilung?
Wenn nicht muss er diese ausstellen soweit Mängel vorhanden sind und dies auch der Bauaufsichtbehörde mitteilen.
Dem Vermieter würde ich wenn es sein muss einen seperaten Termin anbieten.
Sehr dubios das ganze!
PS: Mit der Innung drohen bringt überhaupt nichts. Bis die, z.B. in Düsseldorf reagieren, geschweige mal eine Kenntnissnahme nehmen vergehen Wochen und Monate. Und dann wird sowieso nur abgewiegelt.
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Thema: Aussenkamin schief montiert |
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Hallo,
zunächst muss du eine Nachbesserung fordern. Willkürlich darfst du keine Preisminderung vollziehen!
Sind die Arbeiten schon bezahlt?
Wenn nein, behalte dir erst einmal eine Zahlung vor und verlange Nachbesserung und schlage vor dass du auch eine Preisminderung vereinbaren würdest.
Mit einer Preisminderung bist du dann aber die Garantie auf die Montagearbeiten los.
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