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Schornsteinsanierung |
agapetus
Dabei seit: 18.07.2012
Beiträge: 3
Herkunft (Bundesland): Sachsen
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Es geht um die Wiederinbetriebname eines Schornsteines in unserem Haus. Der Kamin ist bis Boden Spitzboden abgetragen, und soll wieder auf das Dach rausgezogen werden.Da kämen ca 1,40m "neuer" Schornstein dazu.
Leider ist der innere Zustand nicht sonderlich gut, bröckelnde Fugen sowie etwas brösselige Ziegel(nach 160 Jahren durchaus ok). Mein Plan war ja, den Schornstein wieder auf das Dach hochzumauern und ein Edelstahlrohr einzuziehen.
Angeschlossen werden soll vorerst nur ein Küchenofen von 7 kw.Später ein 2. Kaminofen .
Der Schornstein ist einwandig 12 cm stark gemauert und aussen 50x50 cm innen 24x24.
Nun macht der Bsf nicht mit. Er will partou, das ich per Betonsanierung den Schornstein erneuere. Edelstahl würde nix nutzen weil Edelstahl den Brandschutz nicht erfüllen würde. bzw keinen Wiederstand bei Feuer hätte, und dann wieder nur die brösselige 12er Ziegelwand als Schutz da wäre.
Leuchtet mir auch ein.
ich solle die Betonvariante nehmen er er nannte mir eine Firma die dies macht und die könne ich ruhig nehmen( diese liegt ca 50 Meter von seinem Firmensitz entfernt)
Irgendwie wird da mittels Rüttelflasche Betongemisch an die Wand des Schornsteines gedrückt.
Der Sanierungsart vertraue ich aber nicht so ganz. Da ich aus einem Bau Gewerke komme bzw dort arbeite und auch Umgang mit Beton usw habe, kann ich mir nicht vorstellen, das an einer solch alten Ziegelwand überhaupt irgendetwas ordentlich und dauerhaft haften soll.Immerhin sind es an den dünnsten Stellen nur 3 cm neuer"Putz"
Nun bin ich am Überlegen ob ich den Schornstein nicht kompl. neu aufmauer.
Werden rein gemauerte Schornsteine noch abgenommen?
Nachdem ich nun hier und da gefragt habe(den Bsfm noch nicht), bekomme ich unterschiedliche Antworten von Ja und Nein.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von agapetus: 18.07.2012 21:53.
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18.07.2012 21:50 |
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StadtFeger
Dabei seit: 01.04.2011
Beiträge: 481
Herkunft (Bundesland): Nordrhein-Westfalen
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Kurz und knapp: Melde diesen Vorgang der Innung , diesem BSM muss das Handwerk gelegt werden.
Es ist seine eigene Firma und er bietet diese veraltete Technik auch selbst an.
Ist jetzt schon der 2 Fall hier im Forum des gleichen BSM´s.
__________________ Alles wird gut!
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18.07.2012 22:40 |
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bimbo
Dabei seit: 10.07.2003
Beiträge: 140
Herkunft (Bundesland): Niedersachsen
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Hallo,
natürlich kann man den Schornstein auch einwandig wieder aufmauern. Mit geeigneten Materialien ist dagegen nichts zu sagen.
Die Sanierungsmethode mittel "Rüttelflasche" kenne ich nicht....kann also dazu nichts sagen.
Grundsätzlich ist nichts problematisches daran auszusetzen, dass der BSM diese Methode anbietet. Er unterscheidet sich dann ja nicht von anderen Handwerkern die für Ihre Arbeit haften. Nur darf er die Abnahme des sanierten Schornsteines natürlich nicht mehr selber ausführen.
Sollte er das tun gebe ich Stadtfeger recht...dann weg mit Ihm....
Es gibt eine keramische Innenauskleidung die Mittels Gleitverputztechnik aufgebracht wird. Dies könnte eine Möglichkeit sein den Schornstein wieder schick zu bekommen.
__________________ _________________________________________________________
wer einen Tippfehler findet darf Ihn behalten.....
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18.07.2012 23:30 |
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agapetus
Dabei seit: 18.07.2012
Beiträge: 3
Herkunft (Bundesland): Sachsen
Themenstarter
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| Zitat: |
Original von StadtFeger
Kurz und knapp: Melde diesen Vorgang der Innung , diesem BSM muss das Handwerk gelegt werden.
Es ist seine eigene Firma und er bietet diese veraltete Technik auch selbst an.
Ist jetzt schon der 2 Fall hier im Forum des gleichen BSM´s. |
Nein, es handelt sich bestimmt nicht um den selben. Die Firma die er so wehemend empfielt gehört ihm nicht. Fetternwirtschaft wird wohl dahinter stecken, aber sein Eigentum ist sie nicht.
Wenn Hartbranntklinker genommen werden, dürfte ja nix gegen einen neu gemauerten sprechen, oder?
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19.07.2012 06:21 |
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agapetus
Dabei seit: 18.07.2012
Beiträge: 3
Herkunft (Bundesland): Sachsen
Themenstarter
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Also,
kleines Update.
Nach Rücksprache mit dem Schornsteinfeger habe ich den alten Schornstein abgerissen, und neu aufgemauert. Ganz nach seinen Wünschen natürlich.
Soweit so gut, tag der Rohbauabnahme, und nun das Problem. Im Eg stand der alte Schornst. an einer 36 Ziegelwand, die Rückwand des Schornsteines war gleichzeitig die besagte Mauer (also hatte der alte Schornstein nur 3 Seitem im Eg) Nun habe ich beim aufmauern die Mauer etwas ausgespitzt um wenigstens einen Ziegel hochkant als Rückwand Schornstein einmauern zu können (7 cm stark) Mehr wollte ich, auch aus statischen Gründen nicht abspitzen. Nun kommt der Herr zur Abnahme und meint, der Schornstein müsse wegen der 90 Min Brenndauer 12 cm ringsum als Aussenwand haben.
Nun meint er aber, Rückwand wäre nur 7, was doch Quatsch ist, weil dies eine 36er Mauer als Rückwand ist(+ein stück in den raum gerückt, da ich keine 7 cm ausgespitzt habe). Oder sehe nur ich dies so?
Für den alten Schornstein hätte diesbezüglich Bestandsschutz gegolten, da ich nun neu aufgemauert hätte müße der Schornstein an der Mauer auch 12 cm stark sein. Wäre die Sanierung des alten durchgeführt worden nach seinen Wünschen, wäre an der mauer auch weniger Hitzeschutz gewesen als jetzt.
http://s1.directupload.net/file/d/2987/d9jg7je9_jpg.htm
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19.08.2012 09:03 |
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